Dienstag, 28. April 2009

Aufruf der Bundesagentur für Einkommen zum 1. Mai 2009

Die Bundesagentur für Einkommen empfiehlt, den Apellen von wegen VOLLBESCHÄFTIGUNG ..., die Gefolgschaft zu verweigern, da diese nur als "Ausdruck von Realitätsverlust" gedeutet werden können. Stattdessen ruft sie "die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, massenhaft den "Antrag auf bedingungsloses Grundeinkommen" von der Webseite der Agentur www.bundesagentur-fuer-einkommen.de herunter zu laden, weiterzuverbreiten, und an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zu versenden. ...

Aufruf der Bundesagentur für Einkommen zum 1. Mai 2009

Dienstag, 21. April 2009

Aufruf zur 2. Woche des Grundeinkommens vom 14. - 20.9.2009

Bedingungsloses Grundeinkommen
Eine Antwort auf die Krise - ein Weg in die Zukunft

Wir, die Unterzeichner, rufen dazu auf, bei der diesjährigen Aktionswoche zum bedingungslosen Grundeinkommen mitzuwirken. Zeichnen Sie den Aufruf mit und unterstützen Sie die Aktionswoche. Sie soll einen Beitrag dazu leisten, die Diskussion über die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Sie soll dabei helfen, aufzuzeigen, dass sich mit einem bedingungslosen Grundeinkommen im Rücken viele Fragen und Probleme, vor denen wir heute stehen, ganz anders darstellen würden. Gerade angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise ist das individuelle Recht auf ein Existenz sicherndes Grundeinkommen, das gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, ein wichtiges Signal, das neue Chancen und Möglichkeiten eröffnet.

Neue Wege erfordern Engagement. Machen Sie mit, bringen Sie sich dort ein, wo Sie leben. Lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken und diskutieren, welchen Beitrag ein bedingungsloses Grundeinkommen zu einem freiheitlich-demokratischen und solidarischen Zusammenleben leisten kann!

http://www.woche-des-grundeinkommens.eu

Montag, 6. April 2009

Soll jetzt also ein Aprilscherz zu einer Fälschung aufgebauscht werden, um den "Fall" dann juristisch "aufarbeiten" zu können?

Nachdem rechtzeitig zum 1. April das Bedingungslose Grundeinkommen eingeführt werden konnte, und im Internet unter der extra eingerichteten Website der Bundesagentur für Einkommen auch ein entsprechendes Antragsformular abrufbar war (und immer noch ist(!)), begann die Sache eine gewisse Eigendynamik zu entwickeln. ...

Viele Bürgerinnen und Bürger freuten sich, und beantragten ihr Grundeinkommen.

Die BA beeilte sich daraufhin, zu dementieren, bat "alle Bürgerinnen und Bürger davon abzusehen, Anträge nach Nürnberg zu senden" und drohte mit der "Prüfung juristischer Schritte". Die Presse berichtete übereinstimmend von der "Fälschung einer Internetseite" ... 150 Spiegelleser dagegen wählten den Fake auf den dritten Platz einer Aprilscherzhitliste (Bundesagentur für Einkommen Platz 3).

Als vorläufigen Höhepunkt verschickte die BA dann am 5. April 2009 eine Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung (pdf) an den Initiator Ralph Boes, und forderte die bedingungslose Kapitulation. ... In einem weiteren Schritt erwartet die BA nun, daß die BE sich uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich verpflichtet, „für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs
1. eine Vertragsstrafe i.H.v 5.000 Euro an die BA zu zahlen
2. der BA alle Schäden zu ersetzen, die durch die oben angeführten Handlungen entstanden sind und noch entstehen werden
3. der BA durch die weitere Geltendmachung ihrer Rechte entstehende Kosten zu ersetzen.“ ...

Die Berliner Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e. V. eröffnete deshalb am 7. April eine CharmeOffensive wider diesen BehördenBierErnst.




Weblinks (ex. http://aktuelles.archiv-grundeinkommen.de)

Die “Bundesagentur für Einkommen“, der 1. April und ein Chamäleon


Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform, kommentiert:

Kreativität versus Paragrafen-“Humor“

Was haben die “Bundesagentur für Einkommen“, ein Chamäleon und der 1. April miteinander zu tun? Viel! Denn an diesem Datum treffen sich zwei im Internet, die offenbar gar nicht miteinander können. Leben Sie etwa in verschiedenen Welten. Oder sprechen Sie vielleicht sogar unterschiedliche Sprachen. Rasch wird klar: mit den beiden klappt es einfach nicht.

Der eine heißt “Bundesagentur für Einkommen“. Der wird am satirefreudigsten Tag des Jahres von einem bekannten Nachrichtenmagazin zum drittschönsten Aprilscherz gekürt.

Der andere heißt – ihm zum Verwechseln, oder doch nicht zu verwechseln? ähnlich – “Bundesagentur für Arbeit“. Dem erlaubt der Paragrafen-“Humor“ noch nicht einmal, am 1. April zu lachen. Wie sollen sie auch, wenn sie ständig nur “fordern“ müssen, ohne “fördern“ zu können.

Sie finden schließlich nach zwei Tagen heraus:
“nach unseren Erkenntnissen verwenden Sie auf Ihrer Internetseite www.bundesagentur-fuer-einkommen.de Inhalte des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de),
- das Corporate Design des Internetauftritts der Bundesagentur für Arbeit,
- ein Logo, das dem Logo der Bundesagentur für Arbeit nahezu identisch ist,
- einen an die Bundesagentur für Arbeit adressierten Vordruck “Antrag auf bedingungsloses Grundeinkommen“.

Schnellstens wollen sie die, die – erst mal Lebensrecht fordern, um überhaupt arbeiten zu können – in die Wüste schicken:
Sie sollen derartige Unbotmäßigkeiten gefälligst sein lassen. Und obendrein sollen sie auch noch unterschreiben, dass sie “für jeden Fall der Zuwiderhandlung
1. eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.000,- EURO an die Bundesagentur für Arbeit zahlen,
2. der Bundesagentur für Arbeit alle Schäden ersetzen, die ihr durch die oben aufgeführte(n) Handlung(en) entstanden sind und noch entstehen werden,
3. der Bundesagentur für Arbeit durch die weitere Geltendmachung ihrer Rechte entstehende Kosten ersetzen.“

Die jedoch, die die Vision von einer besseren als der finanzkriselnden Gesellschaft haben, wissen: Die Welt ist gar nicht wüst und öde. Es ist Frühling! Es grünt und blüht! Flugs kommen sie hinterm nächsten Forsythienbusch als fröhlich überlebendes Chamäleon hervor. Mal eben die Kleiderfarbe gewechselt: Die Idee vom bedingungslosen Grundeinkommen ist lebendiger denn je!




Wiesbaden, 06. April 2009
Brigitte Vallenthin
Presse
Wiesbadener Initiative Grundeinkommen
Du bist der GRUND für ein EINKOMMEN
fon 0611- 172 12 21
mobil 0160 - 912 794 65
email info@grundeinkommen-wiesbaden.de
web www.grundeinkommen-wiesbaden.de


Mittwoch, 1. April 2009

Hurra, das Grundeinkommen ist da! ;-)

Antrag auf bedingungsloses Grundeinkommen



Auf der Website der Bundesagentur für Einkommen ist seit heute das Antragsformular für ein bedingungsloses Grundeinkommen veröffentlicht. Einfach Runterladen, ausfüllen und nach Berlin schicken.

Link zum Antragsformular


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Einzelbeitrag ¦ Geschrieben von daniel häni.



Weblinks